Neue Regelung des Wochenend- und Feiertagsdienstes
ab 1. Juli 2019
Neuregelung des Wochenend- und Feiertagsdienstes ab 1. Juli 2019
Ärztekammer, Gebietskrankenkasse und Land NÖ einigten sich wie folgt:
Die Diensteinteilung wird auch zukünftig auf freiwilliger Basis von den zuständigen Ärzten weitergeführt werden.
Da nicht alle Ärzte unter den gegebenen Bedingungen bereit sind, freiwillig weiter Feiertags- und Wochenenddienste zu absolvieren, kann es fallweise vorkommen, dass manche Wochenenden oder Feiertage nicht besetzt werden können.
Folgende Regelung gilt ab 1. Juli 2019:
Ordinationsöffnungszeiten
des diensthabenden Arztes
an Wochenenden und Feiertagen:
Dienstbereitschaft für Hausbesuche: 8 -14 Uhr
Bitte melden Sie Hausbesuchswünsche rechtzeitig noch am Vormittag an, weil nach Dienstschluss keine Hausbesuche mehr durchgeführt werden.
Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden, die nicht besetzt werden konnten, steht nach wie vor die Rettung unter 144 sowie in der Nacht der Bereitschaftsdienst unter 141 zur Verfügung.
Welcher Arzt am Wochenende Dienst hat, erfahren Sie wie bisher über die diversen Aussendungen der Gemeinde bzw. über das Internet.
Herzlichst Ihr Dr. Samir TILLAWI
(Gemeindearzt: www.tillawi.at)