Dr. Samir TILLAWI Bei uns steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt
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Liebe Patientinnen: hier erfahren Sie alles wichtige über den Schwagerschaftsdiabetes

Schwangerschaftsdiabetes = Gestationsdiabetes (GDM)

 

Der GDM ist eine in der Schwangerschaft auftretende Stoffwechselstörung, die durch die hormonellen Veränderungen in der Schwangerschaft zu Tage kommt und mittlerweile ungefähr 2-3 % der Schwangeren betrifft.

Der GDM wird durch einen Zuckerbelastungstest mit drei venösen Blutabnahmen (nüchtern, ein und zwei Stunden nach dem Trinken der Glukoselösung) in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche diagnostiziert.

 

Risikofaktoren:

sind die gleichen wie beim Typ-2-Diabetes:

  • Übergewicht mit einen Body-Mass-Index vor der Schwangerschaft von > 27
  • Alter über 30 Jahren
  • Erbliche Vorbelastung mit Diabetes mellitus
  • Exzessive Gewichtszunahme in der Schwangerschaft
  • Ein bereits geborenes Kind mit einem Geburtsgewicht von über 4500 g
  • Ein klinisches Anzeichen für einen Schwangerschaftsdiabetes kann auch sein, wenn das Kind – vor allem sein Bauchumfang in den Ultraschalluntersuchungen im Mutterleib zu groß erscheint.
  • Ein Schwangerschaftsdiabetes kann jedoch auch ohne bekannte Risikofaktoren auftreten.

 

Ursache:

Stoffwechselstörung durch eine Kombination von Insulinresistenz (Insulinwirkung ist reduziert) und in Relation zum Glukosespiegel (Blutzuckerspiegel) zu wenig Insulin, um den Blutzucker im Normalbereich zu halten.

Da die Insulinresistenz während der Schwangerschaft zunimmt, sind eine fortlaufende Kontrolle des Blutzuckerspiegels und eine Anpassung der Therapie erforderlich.

Deshalb ist der orale Glukosetoleranztest zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung des GDM so wichtig und wurde auch in die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aufgenommen.

 

Durchführung des oGTT (oraler Glucosetoleranztest):

Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes wird ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) durchgeführt.

Es werden 75 g Glucose in 300 ml Wasser innerhalb von 3-5 Minuten getrunken.

Liegt mindestens ein Blutglucosewert im venösen Blut über den definierten Grenzwerten (nüchtern: 92, nach 1 Stunde 180, nach 2 Stunden 153 mg/dl), gilt die Diagnose als gesichert.

Andere Parameter wie der Glucosegehalt des Urins, der HbA1c oder die Nüchternglucose sind als Suchtest für den Schwangerschaftsdiabetes  nicht geeignet.

In Österreich wurde diese Untersuchung im Jahr 2010 in die Routineuntersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes aufgenommen.

 

Risiko für Mutter und Kind:

Aufgrund eines Schwangerschaftsdiabetes kann es bereits während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt zu Komplikationen kommen.

Zudem erhöht ein unbehandelter Schwangerschaftsdiabetes für Mutter und Kind die Gefahr, im späteren Leben an einem dauerhaften Diabetes zu erkranken.

Auch Harnwegsinfekte und Gestosen sind bei Gestationsdiabetikerinnen keine Seltenheit.

Worin liegt nun die Gefahr für das Kind?

Wenn der Blutzuckerspiegel der Mutter hoch ist, dann ist der Blutzuckerspiegel des Kindes auch hoch.

Das Baby im Mutterlieb produziert dadurch verstärkt Insulin, wächst dadurch auch überproportional schnell.

Das ist kein gutes, kein gesundes Wachstum!

Geburtskomplikationen oder Kaiserschnitte sind bei Säuglingen mit einem Gewicht über 4500 Gramm oft die Folge.

Empfehlung:

Die Frauen mit GDM müssen in der Schwangerschaft sowohl in Bezug auf die Gewichtsentwicklung und die Blutzuckerprofile als auch gynäkologisch/geburtshilflich in Bezug auf das Größenwachstum des Kindes, den Schwangerschaftsverlauf und die Geburtsplanung regelmäßig kontrolliert werden.

Sechs bis zwölf Wochen nach der Entbindung muss – auch bei zunächst wieder normalen Blutzuckerspiegeln – neuerlich ein Zuckerbelastungstest durchgeführt werden, um die Glukosetoleranz und das Stoffwechsel-Risiko neu einzustufen.

Das höhere Risiko für einen früh auftretenden Typ-2-Diabetes kann durch Präventionsmaßnahmen (gesunde Ernährung, Gewichtskontrolle und Bewegung) um die Hälfte reduziert werden.

Stillen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind günstig.

Alle zwei Jahre sind Nachkontrollen der Mutter zur Überprüfung des Stoffwechsels und anderer kardiovaskulärer Risikofaktoren empfohlen.

Auch die Kinder sollen v. a. auch bei zusätzlichem mütterlichem Übergewicht in der Schwangerschaft regelmäßig in der Entwicklung kontrolliert werden und zu gesundem Lebensstil motiviert werden.

 

Wann sollen schwangere Frauen den oGTT durchführen lassen?

In der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche

 

Wo können schwangere Frauen diesen Test durchführen lassen?

Nach Terminvereinbarung können Sie sehr gerne den oGTT in meiner Ordination durchführen lassen.

Am Ende bekommen Sie für Ihren Frauenarzt einen Befund mit.

Im Befund sind die Testergebnisse, die Diagnose und auch eine Empfehlung betreffend weiterer Vorgehensweise vermerkt.

 

Mutter-Kind-Pass

Kontraindikationen für oralen Glukosetoleranztest

 

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert mit Schreiben vom 23.01.2014:

 

Seit Anfang 2010 ist im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms die Durchführung eines oralen Glukosetoleranztests in SSW 24 -28 vorgesehen, der wie alle anderen Laboruntersuchungen, eine Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe darstellt.

In medizinisch begründeten Einzelfällen sollte jedoch von der Durchführung des oralen Glukosetoleranztests Abstand genommen werden.

Dies gilt insbesondere wenn

- ein Diabetes mellitus (Nüchternblutzucker >!26 mg/dl ) bekannt ist
- oder eine spontane Blutzuckermessung > 200 mgldl ergeben hat (Hinweis auf Diabetes mellitus) oder
- bereits eine Diabetestherapie eingeleitet ist.

Nicht interpretierbar und deshalb nicht zielführend ist ein oraler Glukosetoleranztest wenn die Schwangere

- während des Tests unter Erbrechen leidet; dies geschieht vor allem bei raschem Trinken (Sturztrunk) und/oder Einnahme von warmen Testlösungen
- an einem fieberhaften lnfekt leidet
- bis 4 Tage vor dem Test eine Glukokortikoidgabe erhalten hat.

Die begründete Nichtdurchführung ist gegebenenfalls im Mutter-Kind-Pass zu vermerken.

In solchen Fällen darf dies aber nicht zum Verlust des Anspruchs auf den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe führen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn ja, dann kommen Sie bitte in meine Praxis.

Wir sind gerne für Sie da!

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