Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz geregelt. Daraus ergibt sich der gesetzliche Auftrag an die ÖQMed zur Erarbeitung der
Qualitätskriterien für ärztliche Ordinationen und Gruppenpraxen, die Durchführung der Qualitätsevaluierung und -kontrolle, sowie die Führung eines Qualitätsregisters.